15. Februar 2021
Die BKW möchte für das Kraftwerk Schattenhalb 3 noch mehr Wasser aus dem Reichenbach leiten und bedroht damit das einzigartige Erscheinungsbild des durch Sherlock Holmes bekannten Reichenbachfalls.
Die von der BKW beantragte Erhöhung der maximal nutzbaren Wassermenge von 2.8 auf 3.36 Kubikmeter pro Sekunde führt dazu, dass an rund 110 Tagen im Jahr bis zu 560 Liter pro Sekunde weniger den Wasserfall hinabfliessen. Dies gefährdet die optische und akustische Einzigartigkeit des Naturschauspiels und ist nicht mit den Schutzzielen des Kantons Bern vereinbar.
Grund für die beantragte Erhöhung ist ein angeblich erhöhter Abfluss des Reichenbachs aufgrund der zunehmenden Gletscherschmelze. Laut BKW könne daher deutlich mehr Flusswasser zur Stromerzeugung genutzt werden, ohne die aktuell geltende minimale Restwassermenge zu unterschreiten.
Wenn die BKW im Vergleich zur Konzessionsvergabe von einem erhöhten Abfluss ausgehen und mehr Wasser aus dem Reichenbach turbinieren möchten, müsste dies gemäss Gewässerschutzgesetz jedoch auch eine Erhöhung der Restwassermenge und weitere Ausgleichsmassnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes zu Folge haben. Auch dies lehnen die BKW ab.
Medienmitteilung