22. April 2020
Die Gemeinde Feusisberg hat zahlreiche Gewässerräume entgegen gesetzlicher Vorgaben zu klein ausgeschieden. Sie riskiert damit Hochwasserschäden an Gebäuden und Strassen. Aqua Viva, Pro Natura und WWF haben Einsprache erhoben.
Im Rahmen der Nutzungsplanung hat die Gemeinde Feusisberg zahlreiche Gewässerräume nicht oder zu klein ausgeschieden. Wo die Gemeinde Gewässerräume berechnete, erfolgte dies auf Grundlage der bestehenden und nicht der natürlichen Gerinnesohlenbreiten.
Die Gerinnesohle eines Fliessgewässers umfasst jenen Bereich, der regelmässig mit Wasser bedeckt und umgelagert wird. Da die Schweizer Gewässer in der Vergangenheit stark begradigt und verbaut wurden, kann die natürliche Sohlenbreite zum Teil doppelt so gross sein wie die aktuell bestehende.
Ein ausreichend breiter Gewässerraum schützt vor Hochwasserschäden und bildet wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. In der Vergangenheit wurden Gewässerräume zugunsten der Nutzbarmachung für Landwirtschaft und Siedlungsbau stark eingeschränkt. 22 Prozent der Schweizer Fliessgewässer sind heute künstlich begradigt oder stark verbaut – im Mittelland sogar 50 Prozent – und seit 1850 sind über 90 Prozent der Auen verschwunden.