«Ja» zum Stromgesetz und den gemachten Zusagen in Sachen Naturschutz
Das Stromgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende und verstärktem Klimaschutz. Aqua Viva empfiehlt daher, am 9. Juni mit «Ja» für das Stromgesetz zu stimmen. Die Umsetzung darf aber nicht zulasten wertvoller Gewässerlebensräume, insbesondere der letzten intakten Auengebiete der Schweiz, geschehen. Aqua Viva wird bei der Umsetzung des Stromgesetzes daher genau darauf achten, dass die politischen Zusagen in Sachen Naturschutz auch tatsächlich eingehalten werden.
Das Stromgesetz ist ein politisch und gesellschaftlich notwendiger Kompromiss, um den Klimaschutz in der Schweiz voranzubringen.
Mit dem Stromgesetz fördern wir die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz. Damit schützen wir das Klima und senken langfristig den Druck auf unsere Gewässer.
Einzelne Regelungen des Stromgesetzes führen zu einer zusätzlichen Belastung der Gewässer, beispielsweise weil Restwasserstrecken in Auen von nationaler Bedeutung ermöglicht werden könnten.
Die Zusagen von Seiten der Politik, dass im Rahmen der Umsetzung des Stromgesetzes Schutzgebiete wie Auen nicht wesentlich beeinträchtigt würden, müssen daher zwingend eingehalten werden.
Salome Steiner, Geschäftsleiterin Aqua Viva
Mit dem Stromgesetz wird der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert, insbesondere durch den Bau von Solaranalgen auf Infrastrukturen wie Dächern, Fassaden und Parkplätzen. Das schont die Landschaft und belastet die Umwelt nicht. Darüber hinaus zielt das Gesetz auf die Reduzierung des Stromverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz. Dies legt den Grundstein dafür, den wachsenden Energiebedarf für Gebäude, Verkehr und Industrie mit erneuerbaren Energien zu decken und langfristig den Druck auf unsere Gewässer zu senken.
Trotz dieser dringend benötigten Fortschritte im Bereich des Klimaschutzes bleibt das Stromgesetz ein Kompromiss, der der Natur einiges abverlangt. Aus Sicht des Gewässerschutzes betrifft dies insbesondere die letzten intakten Auengebiete der Schweiz, die teilweise in nahezu unberührten Berglandschaften liegen.
Das «Ja» zum Stromgesetz von Aqua Viva ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung. Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes akzeptieren wir die möglichen Belastungen für unsere Gewässer, soweit diese sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen und aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz vertretbar sind. Wir tragen überzeugt den politischen und gesellschaftlichen Kompromiss mit, um eine der größten Herausforderungen unserer Zeit anzugehen. Zu diesen Herausforderungen zählt jedoch nicht nur die Bewältigung der Klima- sondern auch der Biodiversitätskrise. Bundesrat Albert Rösti sowie die Kommissionssprecher haben zugesichert, dass Schutzgebiete auch durch das Stromgesetz nicht wesentlich beeinträchtigt und vor allem keine bereits geschützten Auen gefährdet werden. Aqua Viva wird den Bundesrat beim Wort nehmen.
Das Bundesgericht stellt fest: Der Kanton Luzern hat zentrale Vorgaben des Gewässerschutzrechts in seinem Projekt unzureichend berücksichtigt. Das Urteil vom 1. Mai 2026 stärkt die Bedeutung von Revitalisierung und Geschiebehaushalt bei Hochwasserschutzprojekten.
Zeigen Sie uns Ihre Gewässerperle und gewinnen Sie: Das Label Gewässerperle PLUS – entwickelt von WWF, Birdlife und Partnern – zeichnet diese wertvollen Gewässer und das lokale Engagement aus. Melden Sie Bach oder Fluss (natürlich/revitalisiert, mind. 2km, vgl. Labelkriterien) für die nächste Gewässerfeier im April 2027 bis am 3.7.26 an.
Aqua Viva setzt sich für intakte Gewässerlandschaften ein, damit Biodiversität, Wasserqualität und Klimaresilienz in der Schweiz langfristig gesichert werden. Diese Aufgabe bleibt angesichts des Spannungsfelds politischer Interessen heute so dringlich wie zuvor.